Invasive Neophyten im Garten

Was gilt jetzt – und welche Alternativen gibt es

Die einheimische Flora und Fauna ist nicht nur durch Klimawandel und intensivere Flächennutzung bedroht. Ein weiterer Faktor ist das Einschleppen fremder Pflanzen und Tiere – Neophyten und Neozoen, wie die Fachwelt sie nennt. Die meisten davon sind harmlos. Problematisch wird es erst, wenn sie sich derart stark vermehren, dass sie einheimische Arten verdrängen und deren Fortbestand bedrohen. Dann spricht man von «invasiv». Auf dieser Seite geht es um die Pflanzen – die tierischen Einwanderer sind ein Thema für sich.

Einige beliebte Gartenpflanzen sind schön anzusehen, können sich aber ausserhalb des Gartens stark ausbreiten und einheimische Arten verdrängen. Dazu gehören zum Beispiel Kirschlorbeer, Sommerflieder, Chinesische Hanfpalme oder gewisse Goldruten.

Seit dem 1. September 2024 gelten in der Schweiz für bestimmte invasive gebietsfremde Pflanzen strengere Regeln: Viele davon dürfen nicht mehr verkauft, verschenkt oder eingeführt werden. Pflanzen, die bereits im Garten oder im Topf stehen, müssen jedoch nicht automatisch entfernt werden.

Trotzdem lohnt es sich, genauer hinzuschauen: Wer invasive Neophyten ersetzt, ihre Ausbreitung verhindert und passende einheimische Alternativen pflanzt, macht den Garten wertvoller für Vögel, Wildbienen, Schmetterlinge und viele weitere Gartenbewohner. Der Kampf ums einheimische Terrain ist voll im Gange – und die Bilanz ist ausgesprochen traurig.Umso sinnvoller erscheint es, invasive Neophyten gezielt durch geeignete Alternativen zu ersetzen.

 

Liste Alternativen zu invasiven Neophyten

Invasiver Neophyt - Kirschlorbeer - Prunus laurocerasus | © Andermatt Biogarten AG

Schön anzusehen - aber mit Folgen

Zugegeben – ein Sommerflieder als Schmetterlingsmagnet im Garten hat was. Nur trügt der schöne Schein. Zwar liefert er Nektar für ausgewachsene Falter – als Futterpflanze für deren Raupen taugt er aber nicht. Und ohne Nachwuchs nützt das schönste Nektarbuffet nichts: Der Sommerflieder ist ein Restaurant ohne Kinderstube. Fasst er über die Gärten hinaus in der Natur Fuss, verdrängt er dort einheimische Pionierpflanzen.

Ähnlich trügerisch ist der als Sichtschutz beliebte Kirschlorbeer. Sein ledriges Immergrün frisst keine einheimische Raupe, sein dichter Schatten lässt darunter kaum etwas gedeihen – ökologisch ist er eine Nullnummer. Und die Vögel, die seine Beeren fressen? Die scheiden die Kerne unterwegs wieder aus und tragen den Kirschlorbeer so bis in den Wald hinaus. (Giftig ist er übrigens auch – gefährlich wird das vor allem für Nutztiere wie Pferde oder Rinder, die von den Blättern fressen.)

Dieser Artikel soll nicht anprangern, sondern wachrütteln, auf die Problematik aufmerksam machen und einheimische Alternativen bieten – für einen naturnahen, neophytenfreien Garten.

Muss ich meinen Kirschlorbeer jetzt rausreissen?

Die kurze, beruhigende Antwort vorweg: Nein.

Seit dem 1. September 2024 gilt in der Schweiz aber ein klares Verkaufsverbot – und genau hier werden zwei Dinge gerne verwechselt. 

Verkaufs- und Abgabeverbot

Kirschlorbeer (Prunus laurocerasus), Sommerflieder (Buddleja davidii), Blauglockenbaum (Paulownia tomentosa) & Co. dürfen nicht mehr verkauft, verschenkt, vermietet oder eingeführt werden. Was aber bereits im Garten steht, darf man behalten – niemand verlangt die Rodung einer gewachsenen Hecke.

Umgangsverbot (die strengere Stufe)

Für besonders aggressive Arten – etwa Goldrute (Solidago canadensis und gigantea), Japanischer Staudenknöterich (Reynoutria japonica), Riesenbärenklau (Heracleum mantegazzianum) oder Ambrosia (Ambrosia artemisiifolia) – ist jeglicher Umgang verboten. Diese dürfen weder gepflanzt noch verschoben werden, sondern müssen fachgerecht entfernt und vernichtet werden.

Was ist mit dem Portugiesischen Kirschlorbeer?

Genau hier lohnt sich der zweite Blick. Der Portugiesische Kirschlorbeer (Prunus lusitanica) ist botanisch eine andere Art als der verbotene Kirschlorbeer (Prunus laurocerasus) und fällt nicht unter das Verkaufsverbot. Der Grund ist eine juristische Feinheit: Er stammt aus Portugal und Spanien, also aus Europa – und gilt darum nicht als «gebietsfremd» im Sinne des Gesetzes. Baumschulen empfehlen ihn deshalb gerne als legalen Ersatz.

Nur: legal ist nicht dasselbe wie lebensfreundlich. Auch der Portugiese hat dieselben Schwächen wie sein verbotener Vetter. Für unsere Insekten und Vögel ist er fast so wenig wert wie sein verbotener Vetter. Dazu kommt: Er hat ebenfalls begonnen, aus Gärten in die freie Natur überzuspringen – rund um den Genfersee verwildert er bereits. Der brave Cousin von heute ist also durchaus ein Kandidat für die Verbotsliste von morgen. Man tauscht im schlimmsten Fall nur das Etikett, nicht das Problem.

Unser Rat: Wenn schon neu pflanzen, dann gleich etwas, das Sichtschutz und Leben bringt. Welche einheimischen Sträucher das können, zeigt der Fahrplan weiter unten. Unsere Empfehlung als Biogärtnerinnen und Biogärtner: Wer freiwillig auf einheimische Alternativen umstellt, gewinnt – nämlich Leben im Garten. Wie der Umstieg gelingt, ohne dass man ein Jahr lang nackt vor dem Gartenzaun stehen, zeigen wir hier.

Der Umbau-Fahrplan 

Vom Kirschlorbeer zur lebendigen Hecke – Schritt für Schritt statt Kahlschlag

Eine Hecke ist Sichtschutz, Windschutz und manchmal auch der Grund, warum man den Nachbarn beim Sonntagsfrühstück nicht zuwinken muss.

Verständlich also, dass niemand sie über Nacht opfern will. Beim Heckenumbau ist Salamitaktik erlaubt – und sogar die bessere Methode.

Gute Gründe für den Umbau in Etappen:

  • Der Sichtschutz ist nicht von einem Tag auf den anderen komplett weg
  • Junge Sträucher profitieren vom Schutz der alten bezüglich der Wettereinflüsse und dem geschützten Mikroklima
  • Der Garten bleibt durchgehend Lebensraum und Deckung/Schutz für Gartenbewohner ist wie der Sichtschutz nicht auf einmal komplett weg
  • Man lernt aus dem ersten Abschnitt, welche Alternativen sich am Standort gut etablieren und macht mögliche Fehler nicht über die ganze Heckenlänge
  • Kosten und Arbeit verteilt sich

Schritt 1 – Die Hecke in Etappen denken

Am besten teilt man die Hecke gedanklich in drei bis vier Abschnitte. Pro Jahr wird nur ein Abschnitt ersetzt. So bleibt der Sichtschutz weitgehend erhalten, die Arbeit bleibt überschaubar – und man kann mit dem ersten Abschnitt Erfahrungen sammeln, bevor der Rest drankommt. Idealerweise beginnt man mit dem Stück, das am wenigsten einsehbar ist oder ohnehin schwächelt.

Schritt 2 – Der richtige Zeitpunkt

Gerodet wird im Herbst oder Winter – und zwar aus zwei Gründen. Erstens brüten von Frühling bis Sommer Vögel in Hecken, und die freuen sich erfahrungsgemäss wenig über Abrissarbeiten am Kinderzimmer. Zweitens ist der Herbst gleichzeitig die beste Pflanzzeit für die Nachfolger: Die Wurzeln einheimischer Sträucher etablieren sich über den Winter, und im Frühling starten sie mit Vollgas.

Schritt 3  Gründlich entfernen und richtig entsorgen

Der Kirschlorbeer treibt aus dem Wurzelstock munter wieder aus – wer nur absägt, hat nächstes Jahr denselben Strauch in jünger. Der Wurzelstock muss also mit raus. Schnittgut mit Beeren gehört nicht ins Grüngut, sondern in den Kehricht (warum, ist im Abschnitt zur Entsorgung nachzulesen).

Schritt 4 Klug nachpflanzen – die Mischung macht's

Statt einer neuen Monokultur empfehlen wir eine gemischte Hecke aus einheimischen Sträuchern. Die wird nicht nur schneller dicht, als viele denken, sondern liefert vom Frühling bis in den Winter durchgehend etwas: Blüten, Beeren, Unterschlupf.

Ein paar bewährte Kandidatinnen für den Einstieg:

  • Hainbuche – der Geheimtipp für alle, die den Sichtschutz nicht missen möchten: Sie behält ihr (braunes) Laub den ganzen Winter über und ist extrem schnittverträglich.
  • Eibe oder Stechpalme – die beiden einheimischen Immergrünen. Ja, die Eibe ist giftig. Das war der Kirschlorbeer allerdings auch – nur ernährt die Eibe nebenbei Vögel und über ein Dutzend Insektenarten.
  • Schwarzer Holunder und Kornelkirsche – die Schnellstarter. Die Kornelkirsche blüht schon im Februar/März, wenn die ersten Wildbienen verzweifelt nach Nahrung suchen.
  • Weissdorn – der stille Superstar: Er beherbergt weit über hundert Insektenarten, und seine Beeren stehen bei rund dreissig Vogelarten auf dem Speiseplan. Zum Vergleich: Der Kirschlorbeer bringt es bei unserer einheimischen Insektenwelt auf – fast nichts.

Was man dafür bekommt

Nach drei, vier Jahren steht da keine grüne Wand mehr, sondern ein Buffet mit Ganzjahresbetrieb: Frühblüher für Hummelköniginnen, Sommerblüten für Schmetterlinge, Herbstbeeren für den Vogelzug und dichtes Geäst als Winterquartier für Igel & Co. Der Sichtschutz? Ist auch wieder da – er zwitschert jetzt einfach.

Warum einheimische Arten unersetzlich sind

Die einheimische Flora und Fauna ist extrem wertvoll und muss geschützt, erhalten und gefördert werden. Warum?

Hiesige Pflanzen und Tiere sind in den jeweiligen Breitengraden ursprünglich entstanden und haben sich über Jahrtausende an die Gegebenheiten angepasst – an Wetter, Temperatur, Boden und aneinander. Fällt ein Teil weg oder drängt sich ein Fremder dazwischen, gerät das ganze Gefüge ins Wanken.

Über diese lange Zeit sind unzählige feine Abhängigkeiten gewachsen: Diese Wildbiene braucht genau jene Blüte, jene Raupe genau dieses Blatt, dieser Vogel genau jene Beere.

Die Natur befand sich dadurch lange in einer Art Gleichgewicht. Genau dieses Gleichgewicht wird zunehmend gestört – mit der Folge, dass immer mehr einheimische Pflanzen und Tiere verdrängt und teils ganz verschwinden.

Neophyten sind gebietsfremde Pflanzen, die bei uns absichtlich oder aus Versehen eingeführt wurden und sich zum Teil in der Natur ohne unser Zutun weiterverbreiten. Problematisch wird es bei den invasiven Neophyten: Sie breiten sich stark und schnell aus, überwuchern einheimische Arten und rauben ihnen Licht, Platz und Nahrung. Und weil sich unsere Insekten und Vögel über Jahrtausende auf die heimischen Pflanzen eingestellt haben, finden sie an den Neuankömmlingen oft schlicht nichts zu holen. Ein invasiver Neophyt kann eine Fläche also grün und üppig aussehen lassen – und für die einheimische Tierwelt trotzdem eine Wüste sein.

Genau darum lohnt sich der Blick auf einheimische Alternativen: Sie bringen nicht nur Farbe in den Garten, sondern füttern und beherbergen das Leben, das ohne sie keine Grundlage mehr hätte.

Invasiver Neophyt - Goldrute - Solidago canadensis | © Andermatt Biogarten AG

Was tun, wenn man invasive Neophyten im Garten hat?

  • Vor dem Kauf kurz prüfen. Wer eine neue Pflanze ins Auge fasst, schaut vorher nach, ob sie zu den invasiven Neophyten zählt. Ein Blick in die offiziellen Listen (siehe unten) oder eine Nachfrage in der Gärtnerei genügt – und erspart später viel Arbeit. Denn nur weil eine Pflanze noch verkauft werden darf, ist sie nicht automatisch unbedenklich.
  • Den eigenen Bestand kontrollieren. Was schon im Garten steht, einmal bewusst anschauen: Steckt ein invasiver Neophyt darunter? Besonders bei den Arten mit Umgangsverbot – Goldrute, Japanischer Staudenknöterich, Riesenbärenklau, Ambrosia – heisst es handeln.
  • Die Ausbreitung stoppen. Damit nichts aus dem Garten in die freie Natur entwischt: Wurzelsperren setzen, wo Pflanzen über Ausläufer wandern, und Verblühtes zurückschneiden, bevor es Samen ansetzt. Wer die Samenbildung verhindert, hat den halben Kampf gewonnen.
  • Richtig entsorgen. Pflanzenmaterial gehört in den Kehricht, nicht auf den Kompost und nicht ins Grüngut – wie genau, steht weiter unten im Abschnitt zur Entsorgung.
  • Einheimisch nachpflanzen. Wo ein invasiver Neophyt verschwindet, sollte etwas Besseres nachrücken: einheimische Arten oder zumindest solche, die sich nicht invasiv verhalten. 
  • Achtung bei Samenmischungen. Auch fertige «Blumenwiesen» aus dem Handel können invasive Kräuter enthalten. Ein Blick auf die Artenliste der Mischung lohnt sich – und im Zweifel lieber zu einer Mischung mit einheimischen Arten greifen.

Ab in den Kehricht – aber bitte richtig

«Im Kehricht entsorgen» steht oben kurz und richtig – aber das Warum entscheidet über Erfolg oder Frust. Denn falsch entsorgt, verschleppt man die Pflanze erst recht. Die wichtigsten Regeln:

  • Nicht auf den Kompost. Samen und Wurzelstücke überleben die Hauskompostierung locker und keimen später munter weiter. Der eigene Komposthaufen wird sonst zur Kinderstube für genau die Pflanze, die man loswerden wollte.
  • Nicht ins Grüngut. Nur professionelle Heissvergärung tötet Samen und Wurzeln zuverlässig ab – der Gartenhäcksel der Gemeinde oder die eigene Grünabfuhr erreichen diese Temperaturen oft nicht. Im Zweifel gilt darum: lieber in den Kehricht.
  • In den Hauskehricht (Verbrennung). Das ist für invasive Pflanzenteile der sichere Weg – besonders bei Knöterich & Co. Die Verbrennung macht Samen und Wurzeln endgültig unschädlich.
  • Oft reichen die «gefährlichen» Teile. Man muss nicht die ganze Pflanze in den Kehrichtsack zwängen. Entscheidend sind die fortpflanzungsfähigen Teile: Beeren, Blüten, Samen, Wurzeln und Rhizome. Beim massigen Kirschlorbeer heisst das zum Beispiel: Beeren und Wurzeln in den Kehricht, der Rest kann je nach Gemeinde anders entsorgt werden. Das spart Platz und Sackgebühren.
  • Der Neophytensack – fragen lohnt sich. Viele Gemeinden und Regionen bieten inzwischen spezielle Neophytensäcke an: Darin sammelt man die Problempflanzen und gibt sie meist kostenlos der Kehrichtabfuhr mit oder bringt sie zur Sammelstelle. Praktisch – aber nicht flächendeckend: Manche Kantone setzen darauf, andere (etwa Zürich) bewusst nicht. Ein kurzer Blick auf die Website der eigenen Gemeinde oder ein Anruf klärt, was vor Ort gilt.
  • Riesenbärenklau = Schutzkleidung. Handschuhe, lange Ärmel, Schutzbrille – und nie bei Sonnenschein arbeiten. Der Pflanzensaft verursacht zusammen mit Licht schwere Verbrennungen auf der Haut. Hier geht es nicht um die Pflanze, sondern um die eigene Gesundheit.
  • Beim Japanischen Staudenknöterich gilt besondere Vorsicht. Wegen seiner enormen Regenerationskraft sollten selbst kleinste Reste nie offen liegen bleiben oder verschoben werden – schon ein fingernagelgrosses Stück Wurzel kann eine neue Pflanze bilden.

Keine Angst vor der Gartenarbeit: Die allermeisten invasiven Neophyten kann man völlig gefahrlos anpacken. Einjähriges Berufkraut und Goldrute – die beiden, denen man im Siedlungsgebiet am häufigsten begegnet – lassen sich einfach von Hand ausreissen oder ausstechen, ganz ohne Schutzausrüstung. Nur bei Riesenbärenklau (Pflanzensaft) und Japanischem Staudenknöterich (Regenerationskraft) ist besondere Vorsicht angebracht. 

Wann mache ich was?
Der Neophyten-Kalender

Beim Eindämmen kommt es auf den richtigen Zeitpunkt an – wer im passenden Moment eingreift, spart sich im Folgejahr viel Arbeit. Dahinter steckt ein simples Prinzip: Was nicht zur Samenreife kommt, kann sich auch nicht aussäen.

Invasiver Neophyt - Drüsiges Springkraut- Impatiens glandulifera | © Andermatt Biogarten AG

Fast alle Massnahmen im Jahreslauf zielen genau darauf – die Pflanze erwischen, bevor sie Tausende neue Samen in den Garten und die Nachbarschaft entlässt.

Wer diesen einen Gedanken verinnerlicht, macht das meiste automatisch richtig.

Frühling – klein anfangen, solange es leicht geht

Jetzt zeigen sich die ersten jungen Triebe – und jetzt ist das Ausreissen am einfachsten. Junge Knöterich- und Springkraut-Pflanzen lassen sich mitsamt Wurzel herausziehen, solange das Wurzelwerk noch schwach ist; wer wartet, kämpft im Sommer mit einem vielfachen Aufwand. Auch junge Goldrutentriebe sind jetzt gut zu erkennen und zu entfernen. Merke: Ein Frühlingsnachmittag jetzt erspart mehrere Sommertage später.

Frühsommer – der Wettlauf gegen die Blüte

Jetzt beginnt das Rennen gegen die Samenbildung. Goldrute und Springkraut werden vor der Blüte gemäht – so bilden sich gar nicht erst Samen. Wichtig bei der Goldrute: Einmal mähen genügt nicht. Sie treibt wieder aus, weshalb ein zweiter Schnitt im selben Jahr nötig ist – und die Bekämpfung erst über mehrere Jahre wirklich greift. Wer hier dranbleibt, sieht den Erfolg allerdings deutlich: Der Bestand wird Jahr für Jahr dünner.

Sommer – Verblühtes stoppen, bevor es Samen bildet

Der Sommerflieder lebt seinem Ruf als Samenschleuder jetzt voll aus: Eine einzige Pflanze kann Hunderttausende Samen bilden, die der Wind weit hinausträgt. Jetzt schneidet man Verblühtes konsequent zurück, bevor es aussamt – das bremst die Ausbreitung in die freie Natur spürbar. Beim Springkraut lohnt jetzt der letzte Kontrollgang: Die reifen Kapseln schleudern ihre Samen bei der kleinsten Berührung meterweit weg, deshalb die Pflanzen möglichst vor diesem Stadium entfernen. 

Herbst – die beste Zeit zum Neupflanzen

Jetzt kippt die Rolle vom Bekämpfen zum Aufbauen. Der Herbst ist die ideale Pflanzzeit für einheimische Alternativen: Der Boden ist noch warm, die Feuchtigkeit reicht, und die Wurzeln etablieren sich über den Winter in Ruhe – im Frühling starten die jungen Pflanzen dann mit Vorsprung durch. Wer im Sommer invasiven Bewuchs entfernt hat, füllt die Lücke jetzt am besten gleich mit standortgerechten Einheimischen. Offener Boden lädt sonst nur die nächste unerwünschte Art zum Einziehen ein.

Winter – roden, wenn die Natur schläft

Die ruhigste Jahreszeit ist die beste für die grösseren Eingriffe. Gehölze wie Kirschlorbeer oder Sommerflieder rodet man am besten jetzt: Die Vögel brüten nicht, das kahle Geäst lässt die Struktur gut erkennen, und die Pflanzen stecken ohnehin in der Ruhephase. Das ist auch der ideale Moment, um eine Hecke etappenweise umzubauen (siehe unser Umbau-Fahrplan weiter oben). Nur beim Wurzelwerk gilt: gründlich sein – gerade Kirschlorbeer und Staudenknöterich treiben aus jedem zurückgelassenen Rest munter wieder aus.

Alternativen zu invasiven Neophyten

Anstelle von invasiven Neophyten gibt es zahlreiche unproblematische und/oder einheimische Alternativen. Diese Übersicht ist ein Auszug – sie zeigt die Arten, die uns am häufigsten begegnen, mitsamt bewährten einheimischen Alternativen. Die eigene Pflanze ist nicht dabei, oder man ist unsicher, ob sie überhaupt problematisch ist? Dann hilft ein Blick in die offiziellen Listen (siehe unten) und wir beraten gerne zu passenden einheimischen Alternativen.

Neophyten Alternativen ( * = einheimisch)
Sommerflieder
(Buddleja davidii)
  • Gemeiner Flieder (Syringa vulgaris)
  • Königsflieder (Syringa chinensis)
  • Schwarzdorn* (Prunus spinosa)
  • Kreuzdorn* (Rhamnus cathartica)
  • Holunder* (Sambucus nigra, S. racemosa)
  • Sanddorn* (Hippophaë rhamnoides)
  • Mönchspfeffer (Vitex agnus-castus)
  • Bartblume (Caryopteris spp.)
  • Wasserdost* (Eupatorium cannabinum)
  • Faulbaum* (Frangula alnus)
  • Blutweiderich* (Lythrum salicaria)
Kirschlorbeer
(Prunus laurocerasus)
  • Stechpalme* (Ilex aquifolium)
  • Eibe* (Taxus baccata)
  • Gemeine Felsenbirne* (Amelanchier ovalis)
  • Schneeball (Viburnum tinus - immergrün)
  • Gemeiner Schneeball* (Viburnum opulus)
  • Wolliger Schneeball* (Viburnum lantana)
  • Gewöhnlicher Liguster* (Ligustrum vulgare)
  • Hainbuche* (Carpinus betulus)
  • Weissdorn* (Crataegus monogyna)
  • Traubenkirsche* (Prunus padus)

Riesenbärenklau
(Heracleum mantegazzianum)
Gesundheitsschädigend

Anmerkung: Der einheimische Wiesen-Bärenklau (Heracleum sphondylium) ist harmlos und eine wichtige Insektenweide. Erkennungsmerkmal: Der Riesenbärenklau wird bis vier Meter hoch und hat einen rot gefleckten, borstigen Stängel – der einheimische bleibt unter anderthalb Metern und ist grün.

  • Wald-Engelwurz* (Angelica sylvestris)
  • Riesen-Haarstrang* (Peucedanum verticillare)
  • Echte Engelwurz (Angelica archangelica)
  • Handlappiger Rhabarber (Rheum palmatum)
  • Wasserdost* (Eupatorium cannabinum)

Nordamerikanische Goldrute
(Solidago canadensis)

Hain-Goldrute
(Solidago nemoralis)

Anmerkung: Die einheimische Gewöhnliche Goldrute (Solidago virgaurea) ist harmlos und wertvoll. Der Unterschied ist gut zu sehen: Die invasiven Goldruten werden bis zu zwei Meter hoch, wachsen in dichten Beständen und tragen ihre winzigen Blütenkörbchen in breiten, überhängenden Rispen. Die einheimische bleibt deutlich kleiner, wächst einzeln statt im Rudel und hat grössere Blüten in einer schmalen, aufrechten Traube.

  • Echtes Johanniskraut* (Hypericum perforatum)
  • Königskerze* (Verbascum thapsus)
  • Gewöhnliche Goldrute* (Solidago virgaurea)
  • Gewöhnlicher Gilbweiderich* (Lysimachia vulgaris)
  • Rainfarn* (Tanacetum vulgare)
Drüsiges Springkraut
(Impatiens glandulifera)
  • Wald-Weidenröschen* (Epilobium angustifolium)
  • Königskerze* (Verbascum thapsus)
  • Blutweiderich* (Lythrum salicaria)
  • Gewöhnlicher Baldrian* (Valeriana officinalis)
  • Gewöhnlicher Wasserdost* (Eupatorium cannabinum)
Essigbaum
(Rhus typhina)
  • Vogelbeere* (Sorbus aucuparia)
  • Blumenesche* (Fraxinus ornus)
  • Japanischer Ahorn (Acer palmatum)
  • Pfaffenhütchen* (Euonymus europaeus)
Robinie / Falsche Akazie
(Robinia pseudoacacia)
  • Blumenesche* (Fraxinus ornus)
  • Gewöhnlicher Goldregen* (Laburnum anagyroides)
  • Vogelbeere* (Sorbus aucuparia)

Henrys Geissblatt
(Lonicera henryi)

Japanisches Geissblatt
(Lonicera japonica)

  • Waldgeissblatt* (Lonicera periclymenum)
  • Garten-Geissblatt* (Lonicera caprifolium)
  • Gemeine Waldrebe* (Clematis vitalba)
  • Gemeiner Efeu* (Hedera helix)
Seidiger Hornstrauch
(Cornus sericea)
  • Roter Hartriegel* (Cornus sanguinea)
  • Kornelkirsche* (Cornus mas)
Götterbaum
(Ailanthus altissima)
  • Vogelbeere* (Sorbus aucuparia)
  • Esche* (Fraxinus excelsior)
  • Spitzahorn* (Acer platanoides)

Ambrosia, Beifussblättriges Traubenkraut
(Ambrosia artemisiifolia)
Gesundheitsschädigend

Anmerkung: Ambrosia wird leicht mit dem Gewöhnlichen Beifuss verwechselt – ausgerechnet ihrer eigenen Alternative. Der Test: Blatt umdrehen. Beim Beifuss ist die Unterseite silbrig-weiss, bei Ambrosia beidseitig grün. Ambrosia ist meldepflichtig – Funde der kantonalen Fachstelle melden. Entfernen vor der Blüte, die Pollen lösen starke Allergien aus.

  • Gewöhnlicher Beifuss, Wermut* (Artemisia vulgaris)
Nuttalls Wasserpest
(Elodea nuttallii)
  • Tausendblatt* (Myriophyllum verticillatum)
  • Kleiner Wasserschlauch* (Utricularia minor)
  • Raues Hornblatt* (Ceratophyllum demersum)
Grossblütiges Heusenkraut
(Ludwigia grandiflora)
  • Gilbweiderich* (Lysimachia vulgaris)
  • Bachbungen-Ehrenpreis* (Veronica beccabunga)
  • Wasserminze* (Mentha aquatica)
  • Teichrose* (Nuphar lutea)

Vieljähriger Knöterich / Himalaya-Knöterich
(Polygonum polystachyum)
Gesundheitsschädigend

Japanischer Staudenknöterich
(Reynoutria japonica)
Gesundheitsschädigend

  • Wald-Geissbart* (Aruncus dioicus)
  • Riesenampfer* (Rumex hydrolapathum)
  • Breitblättriger Rohrkolben* (Typha latifolia)

Armenische Brombeere
(Rubus armeniacus)

Anmerkung: Nicht jede Brombeere ist ein Problem. In der Schweiz gibt es rund 60 Brombeer-Arten, die meisten davon einheimisch und wertvoll. Erkennungsmerkmale der Armenischen: Die Stachelbasis ist deutlich rot und wird zur Spitze hin hell, die Blattunterseite ist weissfilzig, und die Blätter wölben sich nach oben – was bei einheimischen Brombeeren nie vorkommt. Im Winter bleibt sie grün, das macht sie in der kalten Jahreszeit am einfachsten erkennbar.

  • Echte Brombeere* (Rubus fruticosus - es gibt viele Sorten)
  • Himbeere* (Rubus idaeus)
  • Schwarzer Holunder* (Sambucus nigra)
  • Kornelkirsche* (Cornus mas)

Wichtige Links zum Thema invasive Neophyten

Durch die Pflanzung von einheimischer Flora fördert man die einheimische Fauna. Sie bietet den Schmetterlingen, Vögeln, Bienen und zahlreichen Säugetieren Nahrung, Schutz und Nistplätze. Mit statt gegen die einheimische Pflanzenwelt hilft Mensch und Natur.

Wo man mehr erfährt – und wer was regelt

Beim Thema Neophyten lohnt es sich, zwei Quellen auseinanderzuhalten. Vereinfacht gesagt: Info Flora benennt das Problem, der Bund zieht die rote Linie.

Info Flora – die fachliche Grundlage. Die Stiftung führt die «Liste der invasiven und potenziell invasiven Neophyten» und dokumentiert für jede Art, welchen Schaden sie anrichtet. Diese Liste ist wissenschaftlich, aber ohne Gesetzeskraft – sie sagt, welche Pflanzen problematisch sind. (Der früher gebräuchliche Begriff «Schwarze Liste» wurde 2022 durch diese neue Systematik abgelöst.) Listen rund ums Thema der invasiven Neophyten bei Info Flora

BAFU / Freisetzungsverordnung – die Rechtslage. Das Bundesamt für Umwelt regelt in der Freisetzungsverordnung (FrSV), welche Arten tatsächlich verboten sind. Erst hier wird aus «problematisch» ein verbindliches Verkaufs- und Umgangsverbot. Invasive gebietsfremde Arten beim BAFU

neophyten-schweiz.ch (JardinSuisse) – die Erkennungshilfe. Der Verband der Schweizer Gärtnereien führt hier Porträts der verbotenen Arten und zeigt in Bildern, welche Pflanze überhaupt welche ist. Ideal, um herauszufinden: «Habe ich das in meinem Garten?»  Verbotene Neophyten erkennen bei neophyten-schweiz.ch

Invasiver Neophyt - Asiatischer Staudenknöterich / Japanischer Staudenknöterich - Reynoutria japonica | © Andermatt Biogarten AG

Fazit zu invasiven Neophyten 

Was im Garten beginnt, endet im Wald

Man könnte meinen, ein Kirschlorbeer im Vorgarten sei Privatsache. Ist er aber nicht. Vögel fressen die Beeren, scheiden die Kerne unterwegs wieder aus – und tragen die Pflanze so bis tief in den Wald hinein.

Wie weit das geht, zeigt eine Studie, die der Kanton Aargau 2025 für sein Waldareal erstellen liess. Der Kirschlorbeer gehört dort zu den Arten, die es sogar in den geschlossenen Wald schaffen und dort die Waldverjüngung beeinträchtigen: Wo er den Boden überwuchert, wachsen die jungen Bäume nicht mehr nach.

Für das Waldareal des Kantons wurden insgesamt 181 gebietsfremde Arten erfasst, von denen 90 als so risikoreich eingestuft wurden, dass sie einer vertieften Analyse unterzogen wurden. Die geschätzten Kosten für die Bekämpfung: rund 3 Millionen Franken pro Jahr – allein für die Naturschutzwälder eines einzigen Kantons.

Diese Zahlen zeigen zweierlei. Erstens: Das Problem ist real und teuer. Zweitens – und das ist der ermutigende Teil: Es beginnt in den Gärten. Und genau dort lässt es sich auch bremsen.
 

Quelle: Hintermann & Weber AG, «Invasive Neophyten im Aargauer Wald»,
Projektbericht im Auftrag der Abteilung Wald des Kantons Aargau, Juli 2025.

Was der eigene Garten dazu beitragen kann

Niemand muss morgen die Hecke roden. Aber die Fläche, um die es geht, ist grösser, als man denkt: Der Siedlungsraum der Schweiz – Häuser, Gärten, Parks, Grünstreifen – macht 7,5 Prozent der Landesfläche aus.

Das ist doppelt so viel wie der Kanton Luzern. Und es ist mehr als die Fläche, auf der die Natur in der Schweiz umfassenden gesetzlichen Schutz geniesst: Die liegt bei knapp sechs Prozent. 

Diese Gärten sind also keine Nebensache. Sie sind der Ort, an dem invasive Neophyten ihren Nachschub produzieren, bevor Vögel und Wind ihn in Wald und Wiese tragen. Und sie sind damit auch der Ort, an dem sich die Kette am einfachsten unterbrechen lässt – lange bevor eine Bekämpfung im Wald Millionen kostet.

Jede Pflanze, die nicht gesetzt wird. Jeder Sommerflieder, der vor der Samenreife zurückgeschnitten wird. Jede Kirschlorbeer-Beere, die im Kehricht statt im Vogelmagen landet. Das ist jedes Mal ein Same weniger, der im Wald keimt.

Und was man dafür zurückbekommt, ist kein Verzicht: Wildbienen an der Kornelkirsche im Februar, Raupen am Weissdorn im Sommer, Vögel an den Beeren im Herbst. Ein Sichtschutz, der zwitschert, ist immer noch ein Sichtschutz.

Der Anfang ist klein: eine Pflanze anschauen, eine Alternative aussuchen, im Herbst setzen. Den Rest macht die Natur.

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