Bio-Zertifizierung bei Andermatt Biogarten

Andermatt Biogarten hat ausschliesslich Bio-Pflanzen und Bio-Betriebsmittel im Sortiment, worauf wir sehr stolz sind. Dazu gehören:

  • Bio-Pflanzen
  • Bio-Saatgut
  • Bio-Düngemittel
  • Bio-Pflanzenschutzmittel

Bio ist mehr als ein Trend, es trägt aktiv zum Schutz unserer Umwelt und zur Förderung der Biodiversität bei. Doch wieviel Bio ist drin, wenn Bio draufsteht? Was kann Bio? Und wer überprüft, dass alles eingehalten wird, damit man etwas Bio nennen darf?

Zertifizierte Bio-Pflanzen

Betriebe mit Bio-Pflanzen sind zertifiziert und verpflichten sich, wichtige Grundsätze bei der Produktion der Pflanzen einzuhalten. Dies beinhaltet die Aufzucht sowie das Pflegen von Pflanzen, mit allem, was dazu gehört, von der Pflanzenstärkung bis zur Erde.

Reguliert ist ebenfalls die Aufzucht von Topfpflanzen; welches Substrat darf verwendet werden, wie gedüngt oder bewässert wird (schonender Umgang), sowie Regeln zur Unkrautregulierung, Heizung und Energienutzung. Dazu kommen Vorgaben im Umweltschutz.

Die Einhaltung der Standards hilft, robuste und gesunde Pflanzen zu produzieren, zum Beispiel durch langsameres Aufwachsen, sowie frühe Gewöhnung an Aussentemperaturen durch vorgegebene Regulierung der Temperaturen im Gewächshaus. Die macht den Umzug in den Garten einfacher. Weniger Stress ausgesetzt, sind die stärkeren Pflanzen später auch besser gewappnet gegen Schädlinge und Krankheiten. Die Einhaltung dieser Vorgabe wird regelmässig durch eine unabhängige Stelle bei uns kontrolliert und zertifiziert. 

 

© Andermatt Biogarten

Zertifizierte Bio-Betriebsmittel

Wie gut wirkt Bio? Zugelassene Bioprodukte wie zum Beispiel Pflanzenschutzmittel müssen, wie konventionelle Produkte auch, eine Wirkung vorweisen. Es wird also streng kontrolliert, ob das Produkt tatsächlich einen nachweisbaren Nutzen hat. In Studien wird nicht nur untersucht, ob die versprochene Wirkung eintritt, sondern auch, ob und wie unerwünschte (Neben-) Effekte die Natur beeinflussen. 

Ist ein Produkt wirksam und wird daher vom Gesetzgeber zugelassen, erfolgt die Prüfung der Biotauglichkeit. Anhand diverser Kriterien (wie beispielsweise Herkunft der Wirk- und Formulierungsstoffe, GVO-Freiheit und Zusammensetzung der Nährstoffe), entscheidet das FiBL, ob ein Produkt auf der sogenannten Betriebsmittelliste für Hausgärten erscheinen darf. Erst wenn ein Produkt diese strengen Kriterien erfüllt, dürfen wir die Produkte mit dem Bio-Logo kennzeichnen. 

Gut zu Wissen: Es gibt Produkte, welche nicht zertifiziert werden können, wie Nistkästen oder Bücher. Auch für diese Produkte streben wir stets hohe Standards an. Dies kann die Verwendung von recyclebaren oder kompostierbaren Materialien oder Verpackungen sein, die Herstellung in geschützten Werkstätten oder klimaneutrale Druckprodukte.

Bio in der Schweiz

In der Schweiz gibt es kein staatliches Bio-Logo, weder für Nahrungsmittel noch für Pflanzen. Einzig privatrechtliche Labels existieren, welche zu einem Verband oder ähnlichem gehören, wie beispielsweise Bio-Suisse mit «Die Knospe».

Die Anforderungen eines Bio-Labels oder einer Verordnung werden laufend den neuesten Forschungsergebnissen angepasst, eine Übersicht der Änderungen wird jeweils von BioSuisse und dem FiBL herausgegeben. Deshalb, und auch um die kontinuierliche Einhaltung der bereits bestehenden Anforderungen zu gewährleisten, werden Bio-Betriebe jährlich kontrolliert, um die Zertifizierung behalten zu dürfen. Diese Zertifikate sind jederzeit öffentlich auf der Seite EASY-CERT einsehbar.

Wie läuft eine Bio-Zertifizierung ab?

Hier wird grundsätzlich zwischen zwei Arten von Auditierungen (Prüfungen vor Ort) unterschieden. Zum einen kann das ein internes Audit durch die eigene Qualitätssicherungsabteilung sein. Dies betrifft vor allem Firmenlabels, die zur Erkennbarkeit dienen, wie beispielsweise das Eigenlabel der Migros «Migros Bio». Die Produkte müssen mindestens der CH-/EU-Bio-Verordnung entsprechen, und die Zertifizierung geschieht intern.

Zum anderen gibt es die Zertifizierung durch externe Audits. Hier wird extern, durch eine unabhängige, akkreditierte Zertifizierungsstelle geprüft. Das ist mit mehr Aufwand verbunden, verschafft jedoch eine hohe Glaubwürdigkeit.

In der Schweiz gibt es nur eine handvoll unabhängiger Zertifizierungsstellen, Andermatt Biogarten lässt sich durch die anerkannte Stelle bio.inspecta AG prüfen. Die schweizerische Bio-Verordnung (CH-Bio-Verordnung) wird geprüft und zusätzlich kontrolliert, ob die BioSuisse-Richtlinien eingehalten sind.

Dafür nehmen wir einiges an Mehraufwand in Kauf, der dadurch belegte, hohe Qualitätsstandard ist uns dies jedoch wert.

Andermatt Biogarten wird durch eine externe Expertenstelle jährlich zertifiziert | © Andermatt Biogarten AG